3 Treffer für Ort = "[S.l.]" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung

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    Legitimations-Karte. Der unterzeichnete Gemeinde-Ausschuß bestätiget, daß [ ] zu [ ] wohnend, für den Wahldistrict als berechtiger Wähler erkannt, und [...]

    Jeder mit dieser Legitimations-Karte versehene Wähler wird eingeladen, da eine Stimmgebung durch Stellvertreter nicht gestattet ist, sich, sofern er sein Wahlrecht am 12., 14., 16., oder 17. Juni in der Stadt oder in den Wahlbezirken Leopoldstadt, Roßau, Erdberg, Landstraße, Wieden oder Matzleinsdorf ausgewiesen hat, am 19. - alle übrigen aber am 20. d. M. an dem Orte, wo die Legitimationsurkunde ertheilt wurde ... persönlich einzufinden ... und den Wahlzettel auf zehn Wahlmänner lautend versiegelt abzugeben, oder seine Stimme mündlich zu Protocoll zu geben, jedenfalls aber den obigen Tag um 6 Uhr Nachmittags neuerlich zur Eröffnung der Stimmzettel und Vornahme des Skrutiniums zu erscheinen, damit im Falle eine absolute Stimmenmehrheit sich nicht herausstellen würde, zu einer neuen Wahl geschritten werden könne
    [S.l.], 1848
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    Reichstags-Beschluß

    Da Feldmarschall Fürst Windischgrätz im offenen Widerspruche mit dem kaiserlichen Worte vom 19. October, und in offener Nichtachtung des Reichstags-Beschlusses vom 22. October in einer neuen Proklamation ddo. Hetzendorf 23. October 1848, Maßregeln über Wien verhängt, die nicht nur die vom Kaiser sanctionirten constitutionellen, sondern die allgemeinen Bürger- und Menschen-Rechte völlig aufheben, so erklärt der Reichstag, daß dieses Verfahren des Fürsten Windischgrätz nicht nur ungesetzlich, sondern ebenso sehr gegen die Rechte des Volkes, wie des erblichen constitutionellen Thrones feindlich sind ; Wien den 24. October 1848
    Österreich
    [S.l.], 1848