In Folge hohen Erlasses des Ministeriums des Innern vom 22. d. Mts., Z. 82 hat das Justiz-Ministerium nachstehende Verordnung vom 11. d. Mts. an sämmtliche Gerichtsbehörden erlassen ... Wien den 30. August 1848
Niederösterreich. Landesregierung
[S.l.], 1848