7 Treffer für [any] = vl.corporation%3D%22Kaiserlich-K%C3%B6nigliches%20Milit%C3%A4r-Geographisches%20Institut%22%20and%20vl.domain%3Dwbrobv%20sortBy%20dc.title%2Fasc
zu den FilteroptionenCirculare der k. k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns
Berichtigung des die Ausdehnung der Steuerfreijahre für Neubauten betreffenden Regierungs-Circulares vom 2. August 1848 ... ; Wien am 15. October 1848Niederösterreich[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Verordnung des Ministeriums der Justiz
Ueber vorläufiges Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern werden hiemit sämmtliche Gerichtsbehörden in dem Sprengel der Senate des k. k. obersten Gerichtshofes angewiesen, in gerichtlichen Erledigungen allen Staatsbürgern ohne Unterschied des Standes das Prädicat "Herr", oder "Frau" beizulegen, und auf Verlangen den Sitz vor Gericht zu geben ; Wien am 11. August 1848[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 18. November 1848]
Ueber die Liquidirung der Kosten für die Fortführung der Gerichtsbarkeit und politischen Amtsverwaltung durch die Communal- und Patrimonial-Behörden bis zur Bestellung landesfürstlicher Behörden ; ... [Von der k. k. Nieder-Oester. Provinzial-Commission für die Liquidirung der Jurisdictions-Kosten. Wien am 18. November 1848][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Circulare vom k. k. nied. öst. Landesregierungs-Präsidium
Verlängerung bei der Steierfreiheit [!] bei Häuserbauten innerhalb der Linien Wiens ; ... Wien am 21. October 1848Niederösterreich[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 8. November 1848]
Von dem k. k. Ministerium der Justiz wird über Einschreiten der Direction der privilegirten österreichischen Nationalbank zur Beseitigung erhobener Zweifel über den Sinn des zweiten Absatzes der Justiz-Ministerial-Verordnung vom 5. November 1848 erklärt, daß dieser Theil der bemerkten Verordnung nur auf jene in Wien und in den zum Polizeibezirke von Wien gehörigen Ortschaften zahlbaren Wechselschulden Anwendung finde ... ; Wien am 8. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Antrag des Abgeordneten Ferdinand Forster
Die Reichsversammlung beschließt die Einkünfte des k. Burggrafenamtes in Eger, welche bisher vom Ellbogner Kreishauptmanne als Egerer Burggrafenamtsverweser bezogen worden sind, dem Staatshaushalte zuzuwenden[S.l.], [s.a. ca. 1848]Rechnungs-Abschluß über die sämmtlichen Empfänge und Ausgaben bey dem Magistrate der k. k. Haupt- und Residenzstadt Wien im Verwaltungsjahre 1847
Vom Magistrate der Stadt Wien am 30. März 1848Magistrat der Stadt Wien[S.l. Wien], 1848