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zu den FilteroptionenAdresse des Gemeinde-Ausschusses der Stadt Wien an Seine Majestät den Kaiser
Euere Majestät! Der neugewählte Gemeinde-Ausschuß der Haupt- und Residenzstadt Wien ... hält es beim Antritte seiner ... Mission für seine erste und dringende Pflicht, sich an Eurer Majestät in tiefster Ehrfurcht, mit vollem Vertrauen zu wenden ... Desto schmerzlicher muß es die Bevölkerung berühren, den geliebten Monarchen ... so lange von der Burg seiner Väter, von sener treuergebenen Residenz abwesend zu sehen ...Wien[S.l.], 1848Instruktion für die Vertrauensmänner der freien Gewerbe
§. 1. Die Vertrauensmänner haben die in ihrem Bezirke vorkommenden Mitglieder der freien Gewerbe nach ihren Beschäftigungen zusammen zu schreiben, und diese Listen in getreuer Abschrift an das gefertigte Comité einzuliefern ... ; [Wien am 20. September 1848]Wien[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Instruktion für die Vertrauensmänner der Gewerbs-Corporationen
[Wien am 5. September 1848]Wien[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 19. November 1848]
Der Gemeinderath der Stadt Wien hat in Anbetracht der vielen Mißbräuche, die sich bei der Vertheilung der Brotzetteln eingeschlichen haben, den Beschluß gefaßt, daß die Ausgabe derselben mit Ende November gänzlich eingestellt werde, von welcher Zeit an für die Unterstützung solcher hieher zuständiger Individuen, welche mittellos und arbeitsunfähig sind, in anderer Weise gesorgt werden wird ; Wien am 19. November 1848Wien[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 27. August 1848]
Der Gemeinde-Ausschuß der Stadt Wien hat in der Sitzung vom 24. d. M. mit Rücksicht auf die besonderen obwaltenden Umstände den einstimmigen Beschluß gefaßt, sogleich den in den Entwurf der neuen Gemeinde-Ordnung aufzunehmenden Wahlmodus zu berathen und zur höheren Genehmigung, Behufs der ungesäumten Ausschreibung einer neuen Wahl von Gemeindevertretern, zu übergeben ...Wien, Gemeinde-Ausschuß[Wien] : Gedruckt bei Leopold Grund, Hundsthurm Nr. 12, 1848Kundmachung [Wien, 5. November 1848]
Gemäß §. 5 der Proklamation vom 23. Oktober d. J., und des §. 6 der Proklamation vom 1. d. Mts., haben die sich in der Residenz ohne legale Nachweisung der Ursache ihrer Anwesenheit aufhaltenden Ausländer, so wie auch alle in gleicher Lage befindlichen, nach Wien nicht zuständigen Inländer, die Residenz sogleich zu verlassen. Die Herren Hauseigenthümer und Hausadministratoren werden in Folge ... aufgefordert, die obgenannten Personen zur sogleichen Abreise oder zur Vorweisung der Aufenthaltskarten anzuweisen ... binnen drei Tagen der Stadthauptmannschaft mittelst eines Verzeichnisses ... vor das k. k. Militär-Gericht anzuzeigen ; Wien den 5. November 1848Wien[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Vom Magistrate und Gemeinde-Ausschuße der Stadt Wien
Wie aus der anliegenden Kundmachung ersehen werden wolle, sind die Uhrwähler [!] dieser Residenz eingeladen, zur Ausweisung ihres Wahlrechtes zu der darin festgetzten Zeit, und an dem bestimmten Orte sich einzufinden ... ; Wien am 8. Juni 1848Magistrat der Stadt Wien[S.l.], 1848Zweiter Bericht des Comités zur Unterstützung mittelloser Gewerbetreibender in Wien
Wien[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, [1848]