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Kundmachung [Wien, 17. Juni 1848]
Zu Folge des hohen Ministerial-Erlasses vom 17. Juni 1848, Z. 1119-167, wurde anher bekannt gegeben, daß die Anwendung des Paragraphes 29 der provisorischen Wahlordnung in Uebereinstimmung mit der unterm 5. d. M. gegebenen Erläuterung des Paragraphes 16 c dahin abgeändert wird, daß die Wähler bei der Wahl der Wahlmänner nicht an die Wahlfähigen des Districtes gebunden sind, in welchem gewählt wird, sondern daß die Wahlmänner aus dem ganzen Umfange der Stadt Wein genommen werden können ; Wien, am 17. Juni 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung über die Wahlen [Wien, 17. Juni 1848]
Dem unterzeichneten Ausschusse ist so eben nachstehender Erlaß des hohen Ministeriums des Inneren zugekommen: Die Anwendung des Paragraphes 29 der provisorischen Wahlordnung wird ... dahin abgeändert, daß die Wähler bei der Wahl der Wahlmänner nicht an die Wahlfähigen des Districtes gebunden sind, in welchem gewählt wird, sondern daß die Wahlmänner aus dem ganzen Umfange der Stadt Wien genommen werden können ... ; Wien den 17. Juni 1848Wien. Ausschuß der Bürger, der Nationalgarde und der Studenten für Ordnung, Sicherheit und Wahrung der Volksrechte[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Rede des Ministers des öffentlichen Unterrichtes Dr. Franz Freiherrn von Sommaruga
gehalten in der Aula der Wiener Universität am 30. März 1848Sommaruga, Franz von[S.l. Wien], 1848Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Hungarn und Böhmen ... Haben in dem Anbetrachte, daß die bisher in den militärisch-conscribirten Provinzen bestehenden Recrutirungs-Vorschriften dem Grundsatze der Gleichstellung aller Staatsbürger vor dem Gesetze nicht entsprechen, und daß die dringend nothwendige Beseitigung der ... Uebelstände wohl nicht bis zur Erlassung eines vollständigen Militär-Conscriptions- und Recrutirungs-Gesetzes verschoben werden können ... nachstehende Abänderungen ... als eine provisorische Vorschrift zu treffen beschlossen ...
[Gegeben in Unserer königlichen Hauptstadt Olmütz am 5. December 1848, [&]c. [&]c.]Franz Joseph[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848