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Der Gemeinde-Ausschuß der Stadt Wien hat die feste Ueberzeugung, daß die Gewerbs- und Innungsangelegenheiten einer durchgreifenden Reform bedürfen und die Neugestaltung dieses Gesetzgebungenszweiges zu den wichtigsten Aufgaben gehört, welche den konstituierenden Reichstag nach der Berathung des Verfassungsentwurfes beschäftigen werden ...
Der Gemeinde-Ausschuß der Stadt Wien, am 28. Juni 1848Wien, Gemeinde-Ausschuß[S.l.], 1848Verordnung des Ministeriums der Justiz
Ueber vorläufiges Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern werden hiemit sämmtliche Gerichtsbehörden in dem Sprengel der Senate des k. k. obersten Gerichtshofes angewiesen, in gerichtlichen Erledigungen allen Staatsbürgern ohne Unterschied des Standes das Prädicat "Herr", oder "Frau" beizulegen, und auf Verlangen den Sitz vor Gericht zu geben ; Wien am 11. August 1848[S.l.], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich; König von Hungarn und Böhmen ... Ueber den Antrag Unserer Nieder-Oesterreichischen Stände und nach Anhörung Unseres Ministerrathes haben Wir ... beschlossen: Erstens. Vom 1. Jänner 1849 hat an die Stelle aller auf Grund und Boden haftenden aus dem Obereigenthums- oder Zehent-Rechte entspringenden, so wie der denselben verfassungsmäßig gleich gehaltenen Natural- und Arbeit-Leistungen eine Geldleistung zu treten ...
Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den eilften April, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten JahreFerdinand[S. l.], 1848Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Hungarn und Böhmen ... Haben in dem Anbetrachte, daß die bisher in den militärisch-conscribirten Provinzen bestehenden Recrutirungs-Vorschriften dem Grundsatze der Gleichstellung aller Staatsbürger vor dem Gesetze nicht entsprechen, und daß die dringend nothwendige Beseitigung der ... Uebelstände wohl nicht bis zur Erlassung eines vollständigen Militär-Conscriptions- und Recrutirungs-Gesetzes verschoben werden können ... nachstehende Abänderungen ... als eine provisorische Vorschrift zu treffen beschlossen ...
[Gegeben in Unserer königlichen Hauptstadt Olmütz am 5. December 1848, [&]c. [&]c.]Franz Joseph[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848