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zu den FilteroptionenKundmachung an das Landvolk
Durch das im constitutionellen Wege erflossene Gesetz vom 7. September 1848 ist das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt den daraus entspringenden Lasten aufgehoben worden ... ; [Wien den 15. September 1848][Zweiseitig bedr.], [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung an das Landvolk
Durch das im constitutionellen Wege erflossene Gesetz vom 7. September 1848 ist das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt den daraus entspringenden Lasten aufgehoben worden ... ; Wien den 15. September 1848[Einseitig bedr.], [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung an die Patrimonial-Behörden und Beamten
In dem Gesetze vom 7. September 1848 über die Aufhebung des Unterthänigkeitsverbandes wurde im §. 9 verordnet ... ; Wien am 15. September 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Náwěsstj lidu wenkowskému
Zákonem cestau konstitučnj wydaným dne 7. Zářj 1848 zrusseno gest poddanstwj spolu se wssemi z nèho wycházegjejmi břemeny ... ; [We Wjdni, dne 15. Zářj 1848] = Kundmachung an das Landvolk ; Durch das im konstitutionellen Wege erflossene Gesetz vom 7. September 1848 ist das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt den daraus entspringenden Lasten aufgehoben worden[S.l.], 1848Provisorische Wahlordnung zur Verfassungs-Urkunde vom 25. April 1848
[Wien am 9. Mai 1848][S.l.], 1848Wir Ferdinand der Erste, constitutioneller Kaiser von Oesterreich; König von Hungarn und Böhmen ... Haben über Antrag Unseres Ministerrathes in Uebereinstimmung [...]
Erstens. Die Unterthänigkeit und das schutzobrigkeitliche Verhältniß ist sammt allen diese Verhältnisse normirenden Gesetzen aufgehoben. Zweitens. Grund und Boden ist zu entlasten ... ; [Gegeben in ... Wien, den siebenten September im Eintausend acht Hundert acht und vierzigsten ... Jahre][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; ... Ueberzeugt, daß die Staats-Institutionen den Fortschritten folgen müssen, welche [...]
In dieser Erwägung haben wir ... beschlossen, die beigefügte Verfassungs-Urkunde ... zu ertheilen ... Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien den fünf und zwanzigsten April im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten JahreFerdinand[S.l.], 1848