In Erwägung, daß es dem humanen Zwecke des Reichstagsbeschlusses vom 29. Jänner entgegen wäre, wenn in der Zwischenzeit von nun bis zur Sanction der Grundrechte Todesurtheile vollstreckt würden ... legt der Reichstag den Beschluß sofort Sr. Majestät dem Kaiser zur Sanction vor ...
Kremsier : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, [s.a. ca. 1848]