Statt der §§. 2, 3 und der folgenden: Grund und Boden sei durch Aufhebung der Natural-Leistungen zu befreien, und die Ausmittlungsart der Entschädigung mit Anerkennung des Grundsatzes einer billigen Ablösung an eine Commission zur Vorlage geeigneter Gesetzentwürfe zu verweisen ...
Kudlich, Hans [Behandelte Person]
[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, [s.a. ca. 1848]
Zur Beurtheilung der Frage über Aufhebung oder Ablösung der die Freiheit des bäuerlichen Grundbesitzes beschränkenden Lasten wolle eine Commission für jedes Gouvernement aus drei Mitgliedern desselben zusammengesetzt werden ...