Der Ministerial-Erlaß vom 1. d. M., bezüglich der Wahlen zum bevorstehenden konstituierenden Reichstag enthält ... die vor einer scharfen Kritik sich gewiß nicht stichhaltig bewiesen, namentlich drei Bestimmungen, welche die Rechte des Volkes in nicht zu verantwortender Weise kränken ... wahrt die Rechte des Volks vor der angedrohten Lähmung und Verstümmelung, protestirt gegen solche Beschneidung und Verkrüppelung unseres jungen konstitutionellen Freiheitsbaumes ... ; Wien am 5. Juni 1848
Becher, Alfred Julius
[Wien] : Gedruckt und zu haben bei U. Klopf sen. und A. Eurich in Wien im Juni 1848, 1848