Erstens. Die politische Gleichstellung aller Staatsbürger vor dem Gesetze hat fortan als Grundgesetz des österreichischen constitutionellen Kaiserstaates zu gelten. Zweitens ...
Trojan, Alois Pravoslav ; Kudlich, Hans [Behandelte Person]
Ad. §. 2. Alle aus diesen Verhältnissen entspringenden Abgaben, gemeiniglich Feudal-Lasten genannt, insbesondere die Veränderungsgebühren werden von dem Zeitpuncte der Kundmachung dieses Gesetzes, ohne Ablösung von Seite der Verpflichteten gänzlich für aufgehoben erklärt ...
Der hohe Reichstag wolle beschließen, daß Robot und andere Grundlasten, und zwar ohne Ablösung von Seite unserer Bürger, Bauern, Häusler und Inwohner, baldmöglichst aufgehoben werden ...
Kudlich, Hans [Behandelte Person] ; Löhner, Ludwig von [Behandelte Person] ; Vacano, Emil [Behandelte Person] ; Hein, Franz von [Behandelte Person] ; Umlauft, Johann von [Behandelte Person]