G.Z. 18665. Von dem Magistrate der k. k. Haupt- und Residenzstadt wird zur Hintanhaltung der bei dem Milchhandel theils durch den unversteuerten Betrieb desselben, theils durch das ... Hausieren der Milchhändler ... eingerissenen Unordnungen hiermit verordnet ... ; Wien, am 18. April 1848
Magistrat der k. k. Haupt- und Residenzstadt Wien
[S.l.], 1848