Da ich zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung in den Provinzen die Organisirung von landesfürstlichen Gerichten als dringend nothwendig eracht; erlaube ich mir den Antrag zu stellen, die hohe Kammer möge die Aufhebung aller Patrimonialgerichte beschließen und die Organisirung neuer landesfürstlicher Gerichte anordnen