Die hohe Reichsversammlung möge beschließen: a) Die bereits zugesicherte Aufhebung aller aus dem Unterthänigkeitsverhältnisse entspringenden Lasten und Unzukömmlichkeiten ...
Die hohe Reichsversammlung möge zur Hebung der gedrückten Gewerbe beschließen: a) die Zunft-Normalien seien auf eine den Forderungen der Zeit entsprechende und eine intelligentere Vorbildung der Handwerker beabsichtigende Weise zu reguliren ...