Der Reichstag erklärt: Erstens. Das Band der Unterthänigkeit wird als eine die ursprünglichen Menschenrechte verletzende Einschränkung der persönlichen Freiheit für rechtswidrig erklärt, und auf ewige Zeiten aufgehoben ...
Ullepitsch, Carl [Behandelte Person]
[S.l.], [s.a. ca. 1848]