14 Treffer für Ort = "[S.l.]" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung
zu den FilteroptionenAn das Bezirks-Commando der Leopoldstadt!
In der Anlage theile ich dem Bezirks-Commando in Bezug auf die unaufschiebbare Bewaffnung und Uniformirung der National-Garde dasjenige Resultat mit, welches sich durch Stimmenmehrheit ... als künftige Richtschnur herausgestellt hat ... ; Beschreibung der Montur und Bewaffnung der National-Garde ; Wien, den 10. April 1848Hoyos-Sprintzenstein, Johann Ernst von[S.l.], 1848An die National-Garde des Bezirkes Leopoldstadt
Meine Brüder und Kameraden! Ich halte es für meine Pflicht, Jedem meiner Kameraden einzeln, meinen wärmsten Dank auszudrücken ... ; Am 25. April 1848Carl, Carl[S.l.], 1848Aufforderung und Bitte zur vorläufigen Einstellung der Debatten und Petitionen über die Uniformirungs- und Bewaffnungs-Frage der National-Garde ... ; Wien, [...]
[S.l.] : Gedruckt bei den Edlen v. Ghelen'schen Erben, 1848Beilage zum Tagsbefehl vom 12. August 1848
Der Gemeinde Ausschuß hat die Veranlaßung getroffen, daß zur Feier der glücklichen Rückkehr Seiner Majestät des Kaisers in die Haupt- und Residenzstadt Wien Morgen am 13. August l. J. ein Dankamt in der Metropolitan Kirche zu St. Stefan um 10 Uhr Vormittags abgehalten wird. Zu dieser Feierlichkeit rückt von der akad. Legion sowie von jedem Nat. Garde-Bezirke und Bürger Corps eine Compagnie zu 24 Rotten und von jeder der beiden Garde-Kavallerie-Divisionen eine gleichstarke Escadron in Parade aus, und erhalten ihre Aufstellung nach obigen Plan, um 9 Uhr Vormittags[S.l.], 1848Kameraden! Der feierliche Akt unserer heutigen Fahnenweihe bietet mir die Gelegenheit dar, an Sie edle Waffengefährten einige Worte zu richten
Wien am 1. Oktober 1848Eszlein, Josef[S.l.], 1848Kundmachung [22. April 1848]
In Folge des hohen Ministerial-Erlasses vom 12. d. M. §. 2, sind alle Staatsbürger an ihren bleibenden Wohnsitzen in dem Alter von dem vollendeten 19. bis zum vollstreckten 50. Jahre zum activen Dienste in der Nationalgarde verpflichtet ...[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 8. April 1848]
Die Nationalgarde, eine der festesten Stützen der constitutionellen Einrichtungen, kann nur durch ein, von den versammelten Abgeordneten aus allen Provinzen zu berathendes Gesetz ihre definitive bleibende Organisation erhalten ... ; Wien am 8. April 1848[S.l.], 1848Nachstehende Proklamation wurde gestern Abends 6 Uhr ausgegeben
Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... haben nunmehr solche Verfügungen getroffen ... Die Preßfreiheit ist durch Meine Erklärung der Aufhebung der Censur in derselben Weise gewährt, wie in allen Staaten, wo sie besteht. Eine Nationalgarde, errichtet ... zum Behufe der von Uns beschlossenen Constitution des Vaterlandes ist das Nöthige verfügt ... ; [Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den fünfzehnten März, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre]Ferdinand[S.l. Wien], 1848Tagsbefehl für die Nationalgarde. Am 25. März 1848
Da die hier garnisonirenden Truppen, sobald die eingetretene Ordnung ihren geregelten Dienstbetrieb gestattet, ihre Abrichter für die schon vorhandenen vielen noch nicht geübten Leute selbst dringend benöthigen ...[S.l.], 1848Tagsbefehl für die Nationalgarde. Am 26. März 1848
Dienstliche Ereignisse waren die Veranlassung, daß gestern in später Nacht eine bedeutende Ausrückung und Verwendung von Nationalgarden für den frühesten Morgen befohlen werden mußteHoyos-Sprinzenstein, Ferdinand Albrecht[S.l.], 1848Tagsbefehl für die Nationalgarde. Am 26. März 1848
Dienstliche Ereignisse waren die Veranlassung, daß gestern in später Nacht eine bedeutende Ausrückung und Verwendung von Nationalgarden für den frühesten Morgen befohlen werden mußte[S.l.], 1848Vorläufige Anordnung für die Organisirung der Nationalgarde
Die Nationalgarde wird vorläufig in Compagnien mit selbstgewählten Officieren formirt ... ; Wien am 15. März 1848Hoyos-Sprintzenstein, Johann Ernst von[S.l.], 1848