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zu den FilteroptionenBekanntmachung des k. k. Stadt-Gouvernements
Die mir als Gouverneur der Stadt Wien von Seiner Durchlaucht dem Herrn Feldmarschall Fürsten zu Windischgrätz zugekommene nachstehende Proclamation, womit gegen alle noch zur Untersuchung gebracht werdenden Theilnehmer am letztem in dem Monate October dieses Jahres stattgefundenen Aufruhre nicht mehr das standrechtliche, sondern das ordentliche kriegsrechtliche Verfahren ... des Civil-Strafgerichtes, soweit es sich um Civil-Personen handelt ... einzutreten habe, gebe ich hiemit den Bewohnern Wiens, sowie jenen in dem Belagerungs-Rayon gelegenen Ortschaften bekannt ... ; Wien am 24. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Reichstags-Beschluß
Da Feldmarschall Fürst Windischgrätz im offenen Widerspruche mit dem kaiserlichen Worte vom 19. October, und in offener Nichtachtung des Reichstags-Beschlusses vom 22. October in einer neuen Proklamation ddo. Hetzendorf 23. October 1848, Maßregeln über Wien verhängt, die nicht nur die vom Kaiser sanctionirten constitutionellen, sondern die allgemeinen Bürger- und Menschen-Rechte völlig aufheben, so erklärt der Reichstag, daß dieses Verfahren des Fürsten Windischgrätz nicht nur ungesetzlich, sondern ebenso sehr gegen die Rechte des Volkes, wie des erblichen constitutionellen Thrones feindlich sind ; Wien den 24. October 1848Österreich[S.l.], 1848