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Nachstehende Proklamation wurde gestern Abends 6 Uhr ausgegeben
Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... haben nunmehr solche Verfügungen getroffen ... Die Preßfreiheit ist durch Meine Erklärung der Aufhebung der Censur in derselben Weise gewährt, wie in allen Staaten, wo sie besteht. Eine Nationalgarde, errichtet ... zum Behufe der von Uns beschlossenen Constitution des Vaterlandes ist das Nöthige verfügt ... ; [Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den fünfzehnten März, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre]Ferdinand[S.l. Wien], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... haben nunmehr solche Verfügungen getroffen ... Die Preßfreiheit ist durch Unsere Erklärung der Aufhebung der Censur in derselben Weise gewährt, wie in allen Staaten, wo sie besteht. Eine Nationalgarde, errichtet ... zum Behufe der von uns beschlossenen Constitution des Vaterlandes ist das Nöthigste verfügt
[Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den fünfzehnten März, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten JahreFerdinand[S.l. Wien], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... haben nunmehr solche Verfügungen getroffen ... Die Preßfreiheit ist durch Unsere Erklärung der Aufhebung der Censur in derselben Weise gewährt, wie in allen Staaten, wo sie besteht. Eine Nationalgarde, errichtet ... zum Behufe der von uns beschlossenen Constitution des Vaterlandes ist das Nöthigste verfügt
Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den fünfzehnten März, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten JahreFerdinand[S.l.], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich; König von Hungarn und Böhmen ... Ueber den Antrag Unserer Nieder-Oesterreichischen Stände und nach Anhörung Unseres Ministerrathes haben Wir ... beschlossen: Erstens. Vom 1. Jänner 1849 hat an die Stelle aller auf Grund und Boden haftenden aus dem Obereigenthums- oder Zehent-Rechte entspringenden, so wie der denselben verfassungsmäßig gleich gehaltenen Natural- und Arbeit-Leistungen eine Geldleistung zu treten ...
Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den eilften April, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten JahreFerdinand[S. l.], 1848