20 Treffer für Schlagwort = "Geschichte 1848" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung
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An den Herrn Hauptmann der Nationalgarde Ritter von Mitis
In Erledigung der von der Compagnie des Herrn Hauptmanns unterm heutigen Tage mir überreichten Bitten und Beschwerden bin ich in der Lage, Ihnen eröffnen zu können, daß die Erlassung eines provisorischen Statutes über die Organisirung und Uniformirung der Nationalgarde bereits ausgearbeitet, und im commissionellen Wege mit Zuziehung von Nationalgarde-Offizieren am morgigen Tage berathen, und sohin in kürzester Zeit veröffentlicht werden wird ... ; Wien, am 6. April 1848[S.l.], 1848Circulare [Wien, 3. Dezember 1848]
Die allgemeinen Klagen über Wald- und Jagdfrevel, verübt von Seite des Landvolkes, an denen in einigen Orten sogar die Nationalgarden Theil genommen haben sollen ... Einschreiten um Hinaussendung mobiler Militär-Colonnen ... haben die Verfügung nothwendig gemacht, eine Entwaffnung des Landvolkes anzuordnen und zu bestimmen, daß auch die Nationalgarden bis zum Erscheinen eines neuen Nationalgarde-Gesetzes ihre Waffen ablegen ... Die Bewaffnung des Landvolkes ist in keinem Gesetze begründet und durch die Concessionen der Märztage nur eine Nationalgarde ... bewilligt worden ... ; [Wien am 3. December 1848]Niederösterreich[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Circulare der k. k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns
Berichtigung des die Ausdehnung der Steuerfreijahre für Neubauten betreffenden Regierungs-Circulares vom 2. August 1848 ... ; Wien am 15. October 1848Niederösterreich. Landesregierung[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Circulare vom k. k. nied. öst. Landesregierungs-Präsidium
Verlängerung bei der Steierfreiheit [!] bei Häuserbauten innerhalb der Linien Wiens ; ... Wien am 21. October 1848Niederösterreich. Landesregierung[S.l.], 1848Denksteine zur Erinnerung
Umständliche Erzählung der Ereignisse der drei Tage am 13., 14. und 15. März 1848 in Wien, nebst allen erlassenen Kundmachungen und Verordnungen, welche sofort gesammelt erscheinen[S.l.], [1848]Kundmachung [Wien, 17. Dezember 1848]
Das hohe Ministerium für Handel und Gewerbe hat den Magistrat, im Wege der hohen Landsstelle, mit Erlaß vom 10. d. M. Z. 660, beauftragt, in kürzester Zeit die nöthigen Einleitungen zur Vornahme des Wahlaktes für die zu errichtende Handelskammer der Haupt- und Residenzstadt Wien, welche vorläufig den Bezirk von ganz Nieder-Oesterreich vertreten soll, zu treffen ... ; Der Tag der Wahl wird vorläufig auf den 10. Jänner 1849 festgesetzt ...Magistrat der Stadt Wien[Wien] : Gedruckt bei Leopold Grund, Hundsthurm Nr. 1, 1848Kundmachung [Wien, 18. September 1848]
Mit Bezug auf die hierortigen Kundmachungen vom 29. v. M. und 3. d. M. betreffend die Wahl des neuen Gemeinderathes für die Stadt Wien, wird nunmehr über die Art, die Zeit und den Ort dieser Wahl Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht ...[Wien] : Gedruckt bei Leopold Grund, Hundsthurm Nr. 1, 1848Kundmachung [Wien, 28. Dezember 1848]
Um das politische Recht der freien Pressen den Staatsbürgern unverkümmert zu erhalten, und nicht durch fortgesetzten Mißbrauch beim besseren Theile des Publikums um Anstreben und Theilnahme zu bringen, hat sich der Herr Minister des Inneren laut hohen Erlasses vom 20. d. M. bestimmt gefunden ... folgenden Anordnungen zu erlassen ... ; Erstens. Das öffentliche Anschlagen von Plakaten und Flugschriften, das Austheilen, Ausrufen und Verkaufen derelben an öffentlichen Orten und auf der Straße, sowie das Hausiren mit denselben ist für Jedermann unbedingt verboten ... Viertens. Der Herausgeber, Verleger und der Redacteur einer Zeitung oder anderen periodischen Schrift politischen Inhaltes werden verpflichtet, von jedem Blatte oder Hefte, ehe noch die Austheilung oder Versendung beginnt, ein Exemplar ... der Behörde zu überreichen ... ; Wien am 28. December 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 30. Dezember 1848]
In Betreff der Wahl der Mitglieder für die Wiener-Handelskammer ; Mit Bezug auf die Kundmachung vom 17. d. M. wird nunmehr zur Wahl der Mitglieder für die Wiener Handelskammer, der 10. Jänner 1849 definitiv festgesetzt, und dießfalls folgendes bekannt gegeben ...Magistrat der Stadt Wien[Wien] : Gedruckt bei Leop. Grund, Hundsthurm Nr. 1, 1848Kundmachung zum Behufe der Wahl von Abgeordneten und Stellvertretern für die im Mai d.J. nach Frankfurt am Main berufene konstituirende deutsche National-Versammlung. ...
Magistrat der Stadt Wien[Hochformat], [S.l.], 1848Der Magistrat und provis. Bürger-Ausschuß der Stadt Wien an seine Mitbürger!
Gedruckte Mauer-Anschläge und Flugblätter der verschiedenartigsten Richtungen verkünden seit einigen Tagen den Wohnungs-Parteien Wien, daß nicht nur in Zukunft, sondern auch jetzt schon für die Georgi-Zinszahlung die Wohnungszinse theils nur in willkührlich herabgesetzten Beträgen, theils in anderen als den vertragsmäßig bedungenen ... Zahlungs-Terminen, theils gar nicht bezahlt werden brauchen ... In letzter Richtung führt dieses Beginnen zum Umsturze aller rechtlichen Ordnung ... wobei jene Aufwiegler nur im Trüben fischen ... ; [Solchem Treiben muß und wird ein Ziel gesetzt werden ! ... ; Der Magistrat ... kräftigsten Mitwirkung der Nationalgarde ... versichert ... ; Allein der Magistrat ... spricht zugleich die zuversichtliche Erwartung aus, daß in einer so schwer bedrängten Zeit, wo so viele Erwerbszweige darniederliegen ... auch die ehrenwerthen zumal wohlhabenderen Hauseigenthümer von Wien ihre strengen Rechtsforderungen gegenüber ihren ärmeren Mitbürgern und besonders rücksichtswürdigen Miethpartheien mit humanem und billigem Sinne ausüben werden ... ; Vom Magistrate und provisorischen Bürger-Ausschusse der Stadt Wien ... Wien, den 20. April 1848]Magistrat der Stadt Wien ; Provisorischer Bürger-Ausschuss der Stadt Wien[S.l.], 1848Der Magistrat und provisorische Bürger-Ausschuß der Stadt Wien an seine Mitbürger!
Gedruckte Mauer-Anschläge und Flugblätter der verschiedenartigsten Richtungen verkünden seit einigen Tagen den Wohnungs-Parteien Wiens, daß nicht nur in Zukunft, sondern auch schon für die jetzige Georgi-Zinszahlung die Wohnungszinse theils nur in willkührlich herabgesetzten Beträgen, theils in anderen als den vertragsmäßig bedungenen ... Zahlungs-Terminen, theils gar nicht bezahlt werden brauchen ... ; Wien am 20. April 1848Magistrat der Stadt Wien ; Provisorischer Bürger-Ausschuss der Stadt Wien[S.l.], 1848Provisorische Vorschrift über den Wirkungskreis des Justiz-Ministeriums
Bis zur Erlassung eines Gesetzes über die künftige Organisation der Gerichtsbehörden und deren Stellung zu dem Justiz-Ministerium wird der Wirkungskreis des letzteren mit allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät vom 19. August 1848 provisorisch auf folgende Art festgestellt ... ; [Wien, 21. August 1848][S.l.], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... Nach Genehmigung der, unterm heutigen Tage erscheinenden provisorischen Wahlordnung für den ersten Reichstag und nach dem Antrage Unseres Ministerrathes finden Wir den 26. Juni h. J. als den Tag der Eröffnung des ersten Reichstages festzusetzen ...
[Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien den neunten Mai im eintausend achthundert acht und vierzigsten ... Jahre]Ferdinand[S.l.], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich; König von Hungarn und Böhmen ... Ueber den Antrag Unserer Nieder-Oesterreichischen Stände und nach Anhörung Unseres Ministerrathes haben Wir ... beschlossen: Erstens. Vom 1. Jänner 1849 hat an die Stelle aller auf Grund und Boden haftenden aus dem Obereigenthums- oder Zehent-Rechte entspringenden, so wie der denselben verfassungsmäßig gleich gehaltenen Natural- und Arbeit-Leistungen eine Geldleistung zu treten ...
Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den eilften April, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten JahreFerdinand[S. l.], 1848Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Hungarn und Böhmen ... Haben in dem Anbetrachte, daß die bisher in den militärisch-conscribirten Provinzen bestehenden Recrutirungs-Vorschriften dem Grundsatze der Gleichstellung aller Staatsbürger vor dem Gesetze nicht entsprechen, und daß die dringend nothwendige Beseitigung der ... Uebelstände wohl nicht bis zur Erlassung eines vollständigen Militär-Conscriptions- und Recrutirungs-Gesetzes verschoben werden können ... nachstehende Abänderungen ... als eine provisorische Vorschrift zu treffen beschlossen ...
[Gegeben in Unserer königlichen Hauptstadt Olmütz am 5. December 1848, [&]c. [&]c.]Franz Joseph[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848