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bei der Rückkunft des Herrn Carl Carl, Direktors der vereinigten Theater an der Wien und in der LeopoldstadtKaiser, Friedrich ; Müller, Adolf[S.l. Wien], [1840]Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kaiser; zu allen Zeiten Mehrer des Reichs; in Germanien, Hispanien, Hungarn, Böheim, [et]c. König ... Entbieten ... allen und jeden Geist- und Weltlichen ... die in Unserem Ertz-Hertzogtum Oesterreich Unter- und Ob- der Enns seß- und wohnhaft seynd, Unsere Kaiserliche und Landes-Fürstl. Gnad ... und geben hiemit Gnädigst zu vernehmen
Nachdeme Wir in dem Heil. Römischen Reich von Unseres als Römischer Kaiser obtragenden Allerhöchsten Amts-wegen, die zu Abstellung deren bey denen Hand-werkern ... eingerissenen Mißbräuchen ... Verordnungen zu erneueren ... für nöhtig erachtet ; [Geben in Unserer Kaiserlichen Haupt- und Residentz-Stadt Wien, den neun-zehenden Monats-Tag April, im Siebenzehen-hundert Zwey-und Dreyssigsten ... Jahre]Karl[S.l. Wien?], [1732]Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser ... was massen Wir noch vorhin von allen, auch jeden Privat-Maut-Inhabern den Titulum Possessionis ihrer quocunque modo besitzenden Mauten zu ediren ...
Geben in Unserer Haupt- und Residentz-Stadt Wien den Siebenzehenden Monats-Tag May im Siebenzehenhundert und Vier und Zwantzigsten ...Karl[S.l. Wien], 17.5.1724Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hispanien, Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Sclavonien, [etc.] König, Ertz-Hertzog zu Oesterreich ... Entbieten Unseren nachgesetzen [!] Obrigkeiten, insonderheit aber allen so wol hiernach benannten als auch all-übrigen in diesem Unseren Ertz-Hertzogtum Oesterreich unter- und ob der Ennß befindlichen Urfahr-Inhabern, dann denen darüber zu fahren pflegenden Wirten, Fleischhackern, Vieh-Handlern ... Unsere Gnad, und geben euch hiemit Gnädigst zu vernemmen
es haben die zu Besorgung Unserer Handgräfl. Aufschlags-Gesöllen [!] verordnete Beamte pflicht-schuldigst angezeigt, welcher gestalten nicht nur in diesem, sondern auch in dem Land ob der Ennß, und zwar benanntlichen zu Mauthausen, und Ensdorf, zu Wisen, zu Steyrau, Loyburg in der Au, bey Nider-Walsee, zu Achleuten, zu Hütting gegen Walsee, zu Thurn, das Ardaggerische, in so genannten Sauriessel, zu Grein, in Struem, in Hessgang ... ; Geben in Unserer Kaiserl. Haupt- und Residentz-Stadt Wien, den 19. Augusti im Siebenzehenhundert und Vier und Zwantzigsten ...Karl[S.l. Wien?], 19.8.1724Wir Ferdinand der Erste, constitutioneller Kaiser von Oesterreich; König von Hungarn und Böhmen, dieses Namens der Fünfte ...
Ungarns, des Großfürstenthums Siebenbürgen, so wie alle Nachbarländer Reichsbaronen, kirchlichen und weltlichen Würdenträgern, Magnaten und Repräsentanten, die auf dem von Uns in der k. Freistadt Pesth zusammenberufenen Reichstage versammelt sind ... Zu Unserem tiefen Schmerz und Entrüstung hat das Repräsentantenhaus sich durch Ludwig Kossuth zu großen Ungesetzlichkeiten verleiten lassen ... ; [Gegeben zu Schönbrunn den 3. October 1848]Ferdinand[S.l.], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... Auf die an Uns gerichtete Bitte des Ausschusses der Bank-Gesellschaft finden Wir Uns mit Rücksicht auf die seit ihrem Bestande gewonnenen Erfahrungen und nach Anhörung der Bank-Direction bestimmt, der Oesterreichischen National-Bank zugleich mit der Erneuerung ihres Privilegiums vom 15. Julius 1817 die nachstehende Statuten zu ertheilen
Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien am ersten Tage des Monates Julius im Jahre nach Christi Geburt Ein tausend acht Hundert ein und vierzig, Unserer Reiche im siebenten JahreFerdinand[S.l. Wien], 1.7.1841Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... haben nunmehr solche Verfügungen getroffen ... Die Preßfreiheit ist durch Unsere Erklärung der Aufhebung der Censur in derselben Weise gewährt, wie in allen Staaten, wo sie besteht. Eine Nationalgarde, errichtet ... zum Behufe der von Uns beschlossenen Constitution des Vaterlandes ist das Nöthige verfügt
[Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den fünfzehnten März, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre]Ferdinand[S.l.], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... haben nunmehr solche Verfügungen getroffen ... Die Preßfreiheit ist durch Unsere Erklärung der Aufhebung der Censur in derselben Weise gewährt, wie in allen Staaten, wo sie besteht. Eine Nationalgarde, errichtet ... zum Behufe der von uns beschlossenen Constitution des Vaterlandes ist das Nöthigste verfügt
[Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den fünfzehnten März, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten JahreFerdinand[S.l. Wien], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... haben nunmehr solche Verfügungen getroffen ... Die Preßfreiheit ist durch Unsere Erklärung der Aufhebung der Censur in derselben Weise gewährt, wie in allen Staaten, wo sie besteht. Eine Nationalgarde, errichtet ... zum Behufe der von uns beschlossenen Constitution des Vaterlandes ist das Nöthigste verfügt
Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den fünfzehnten März, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten JahreFerdinand[S.l.], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... Nach Genehmigung der, unterm heutigen Tage erscheinenden provisorischen Wahlordnung für den ersten Reichstag und nach dem Antrage Unseres Ministerrathes finden Wir den 26. Juni h. J. als den Tag der Eröffnung des ersten Reichstages festzusetzen ...
[Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien den neunten Mai im eintausend achthundert acht und vierzigsten ... Jahre]Ferdinand[S.l.], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ...
Um den Schutz des literarischen und artistischen Eigenthums gegen unbefugte Veröffentlichung, Nachdruck und Nachbildung, möglichst zu erweitern ... ; Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den neunzehnten October, im Eintausend achthundert sechs und vierzigsten, Unserer Reiche im zwölften JahreFerdinand[S.l. Wien?], 19.10.1846Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ... Von dem Wunsche geleitet, Unseren getreuen Unterthanen in den militärisch-conscribirten Provinzen die Pflicht der Dienstleistung in Unserer Armee zu erleichtern, finden Wir anzuordnen: ...
Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien am 14. Februar, nach Christi Geburt im Ein Tausend Acht Hundert fünf und vierzigsten, Unserer Reiche im zehnten JahreFerdinand[S.l. Wien], 14.2.1845Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König von Hungarn und Böhmen ... ; In Anbetracht der dringenden Nothwendigkeit, die öffentlichen Geschäfte in einen geregelten Gang zurückzuführen, und die Staats-Verwaltung in die Lage zu setzen ... befehlen Wir hiermit, daß alle Behörden die bestehenden Gesetze und Verfügungen ... aufrecht erhalten
Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den neunzehnten März, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten ... Jahre[S.l.], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König von Hungarn und Böhmen ... Ueber den Antrag Unserer getreuen Stände des Herzogthums Krain und nach dem Vorschlage Unseres Ministerrathes haben Wir in der Absicht, Unseren getreuen Unterthanen jede mit dem Schutze des Eigenthumsrechtes vereinbarliche Erleichterung zu gewähren beschlossen ...
[Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien den drei und zwanzigsten Mai im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre]Ferdinand[S.l.], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; ... Seit Unserem Regierungsantritte ist die Wohlfahrt der Unserer Sorgfalt anvertrauten Königreiche Galizien und Lodomerien einer der vorzüglichsten Gegenstände Unserer unausgesetzten besonderen Erwägung ...
[Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien den siebzehnten April im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre]Ferdinand[S.l.], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; ... Ueber den Antrag Unserer getreuen Stände des Herzogthums Kärnthen, und nach Anhörung Unseres Ministerrathes haben Wir in der Absicht, ...
Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien den fünf und zwanzigsten April im Eintausend Achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten JahreFerdinand[S.l.], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; ... Ueber den Antrag Unserer getreuen Stände und des Herzogthums Steiermark und nach Anhörung Unseres Ministerrathes ...
Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien den eilften April im Eintausend Achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten JahreFerdinand[S.l.], 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; ... Ueberzeugt, daß die Staats-Institutionen den Fortschritten folgen müssen, welche in der Kultur und Geistes-Entwicklung der Völker eingetreten sind, ... haben Wir ... durch unser Patent vom 15. März d. J. die Ertheilung einer Verfassung zugesichert ...
In dieser Erwägung haben wir ... beschlossen, die beigefügte Verfassungs-Urkunde ... zu ertheilen ... Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien den fünf und zwanzigsten April im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten JahreFerdinand[S.l.], 1848