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Freunde, Brüder! Eilet Euch den Reihen der National-Garde anzuschließen, sie ist der festeste Grundstein der Constitution
Damit aber Jedermann Antheil nehmen könne ... nicht eine kostspielige Uniform ... die Bewaffnung selbst geschehe auf Kosten des Staates, in dessen Zeughäusern sich eine hinlängliche Menge brauchbare Waffen befinden. Beherziget dieß Wort eines National-Gardisten[S.l.], [s.a. 1848]Kundmachung [Wien den 3. April 1848]
Da die durch den Patriotismus mehrerer Einwohner von Wien hervorgerufene Werbung von Freiwilligen ... den günstigen Erfolg gehabt hat, daß sich eine zureichende Anzahl dem Dienste der Armee unterzogen hat ..., so wird ... bekannt gemacht, daß die weiteren Werbungen eingestellt worden sind ... ; Wien, 3. April 1848Magistrat der Stadt Wien[Wien], 1848Kundmachung [Wien, 1. Juni 1848]
Die Nothwendigkeit schon dermal einen Theil des deutschen Bundes-Contingentes aufzustellen und der gegenwärtige Krieg in Italien machen die möglichst schnelle Vermehrung der k. k. Linien-Infanterie dringend nothwendig ... ; Wien am 1. Juni 1848Niederösterreich. Landesregierung[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 1. Juni 1848]
Die Nothwendigkeit schon dermal einen Theil des deutschen Bundes-Contingentes aufzustellen und der gegenwärtige Krieg in Italien machen die möglichst schnelle Vermehrung der k. k. Linien-Infanterie dringend nothwendig ... ; Wien am 1. Juni 1848Niederösterreich. Landesregierung[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 10. Dezember 1848]
Die freiwillige Werbung für die in Italien liegenden Truppenkörper wird unter den in der Bekanntmachung vom 3. December d. J. kundgemachten Bedingungen Montag den 11. December in der Caserne der Alservorstadt und in dem Gemeindehause in der Leopoldstadt fortgesetzt werden ; Wien am 10. December 1848Niederösterreich. Landesregierung[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 18. November 1848]
Da seine Durchlaucht der Herr k. k. Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz über Antrag Seiner Excellenz des Herrn Gouverneurs, Feldmarschall-Lieutenants Freiherrn von Welden ... für den activen Wehrstand tauglichen Individuen der Bevölkerung eine Werbung angeordnet haben, so werden hiebei nachstehende Bedingungen festgestellt ... Die Dienstverpflichtung erstreckt sich bloß auf die Dauer des Krieges ... ; Wien am 18. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 9. Dezember 1848]
Da seine Durchlaucht der Herr k. k. Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz über Auftrag Seiner Excellenz des Herrn Gouverneurs, Feldmarschall-Lieutenants Freiherrn von Welden, für die in Italien liegenden Truppenkörper unter der Classe der für den activen Wehrstand tauglichen Individuen der Bevölkerung eine Werbung angeordnet haben, so werden hiebei nachstehende Bedingungen festgestellt ... ; Wien am 9. December 1848Niederösterreich. Landesregierung ; Windischgraetz, Alfred zu [Beteil. Person] ; Welden, Ludwig von [Beteil. Person][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848