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Circulare [Wien, 3. Dezember 1848]
Die allgemeinen Klagen über Wald- und Jagdfrevel, verübt von Seite des Landvolkes, an denen in einigen Orten sogar die Nationalgarden Theil genommen haben sollen ... Einschreiten um Hinaussendung mobiler Militär-Colonnen ... haben die Verfügung nothwendig gemacht, eine Entwaffnung des Landvolkes anzuordnen und zu bestimmen, daß auch die Nationalgarden bis zum Erscheinen eines neuen Nationalgarde-Gesetzes ihre Waffen ablegen ... Die Bewaffnung des Landvolkes ist in keinem Gesetze begründet und durch die Concessionen der Märztage nur eine Nationalgarde ... bewilligt worden ... ; [Wien am 3. December 1848]Niederösterreich[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Circulare der k. k. Nieder-Oester. Landesregierung [Wien, 8. November 1848]
Um über den Entwaffnungs-Rayon um Wien außer Zweifel zu seyn, haben Se. Durchlaucht der Herr Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz die nachstehende Verständigung an die Truppen-Commanden erlassen: Um außer Zweifel zu stellen, in welchen Orten die Entwaffnung der Bevölkerung außerhalb der Stadt ... vorgenommen werden müsse ... Hauptquartier Schönbrunn am 4. November 1848. Fürst zu Windischgrätz, k. k. Feldmarschall. Welches hiemit in Folge einer Zuschrift der Central-Commission der Stadt-Commandantur vom 7. d. M. zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird ; Wien am 8. November 1848[S.l.], 1848Der Herr Hauseigenthümer (Hausinspektor) wird strengstens beauftragt, die in der, von Sr. Durchlaucht dem Herrn Feldmarschall Fürsten zu Windisch-Grätz unter heutigem Tage veröffentlichten Proklamation laut §. 3 derselben anbefohlene Entwaffnung nach dem buchstäblichen Inhalte derselben allsogleich in Angriff und Vollzug zu setzen ...
Vom Gemeinderathe der Stadt Wien am 2. November 1848Wien. Gemeinderath[Wien] : Gedruckt bei Ulrich Klopf sen. und Alex. Eurich, 1848