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    Wohl-verdientes Todtes-Urtheil, Einer Ledigen Manns-Persohn, Nahmens Johann K

    Catholischer Religion, und 22. Jahr alt, von hier gebürtig, um weilen derselbe nach verschiedenen begangenen Diebstählen ... Als wird derselbe heute Dienstag den 10. November andern zum Beyspiel auf den hohen Wagen gesetzt, sodann auf den Wienner-Berg zur gewöhnlichen Richtstatt geführt, allda mit dem Rad von oben herab vom Leben zum Todt hingerichtet ...
    Wienn : gedruckt bey Johann Baptist Schilgen, [1739]
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    An das akademische Mediziner-Corps

    Meine werthen Herren und lieben Freunde! Durch die Ernennung eines Befehlshabers der akademischen Legion in der Person meines hochverehrten Freundes des Grafen Ferdinand Colloredo-Mansfeld, kann ich den ehrenvollen Auftrag, Sie bis zur definitiven Organisirung des Studenten-Corps anzuführen, mit welchem Sie mich gleich bei Ihrem ersten Zusammentreten erfreut haben, als ausgeführt und vollendet betrachten ... ; Wien, den 22. März 1848
    Endlicher, Stephan Ladislaus
    [S.l.], 1848
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    An das hohe Gesammt Ministerium! Unsere unerschütterliche Treue an unsern heißgeliebten Kaiser macht es uns zur unabweislichen Pflicht, uns über die in [...]

    unser heißgeliebter Kaiser möge baldmöglichst im vollen Vertrauen auf die treue Anhänglichkeit der Bewohner Wiens, uns insbesondere der pflichtgetreuen Nationalgarde in Seine Residenz wieder einziehen ; Wien den 22. Mai 1848
    Wiener Nationalgarde
    Wien, 1848
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    Wohl-verdientes Todtes-Urtheil, Einer verwittibten Manns-Persohn, Nahmens Zacharias F

    Bey 67. Jahr alt, von Göstling in Oesterreich gebürtig, Catholischer Religion; Um weilen derselbe sich mit seiner 27. jährigen eheleiblichen- letzthin-verstorbenen Tochter wider Gott und die Natur versündiget; Als wird derselbe heute Mittwoch den 22. Jenner 1738. vor dem Schotten-Thor auf dem alldasigen Rabenstein allen anderen zu einem Beyspiel mit dem Schwerd vom Leben zum Todt hingerichtet werden
    Wienn : gedruckt bey Johann Baptist Schilgen, 1738
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    Reichstags-Beschluß

    Da Feldmarschall Fürst Windischgrätz im offenen Widerspruche mit dem kaiserlichen Worte vom 19. October, und in offener Nichtachtung des Reichstags-Beschlusses vom 22. October in einer neuen Proklamation ddo. Hetzendorf 23. October 1848, Maßregeln über Wien verhängt, die nicht nur die vom Kaiser sanctionirten constitutionellen, sondern die allgemeinen Bürger- und Menschen-Rechte völlig aufheben, so erklärt der Reichstag, daß dieses Verfahren des Fürsten Windischgrätz nicht nur ungesetzlich, sondern ebenso sehr gegen die Rechte des Volkes, wie des erblichen constitutionellen Thrones feindlich sind ; Wien den 24. October 1848
    Österreich
    [S.l.], 1848