Fischer, Felix: Brief an Adam Müller-Guttenbrunn. Wien, 4.6.1919
Zinsenbogens nunmehr erledigt
ist. Was die Zinsscheine selbst
anbelangt, so werden diese seit
Bestand des Volkstheaters nur
längstens noch 3 Jahre nach Ver=
fall eingelöst, dann aber als
verfallen erklärt und deren
Werth dem Pensionsfond zu=
geführt. Sie könnten also
die Zinsscheine für die Jahre
1917, 18 u. 19 noch einlösen,
da aber in den Jahren 1915 - 17
keine Zinsen ausbezahlt wor=
den sind, können Sie nur