§. 1. Die Vertrauensmänner haben die in ihrem Bezirke vorkommenden Mitglieder der freien Gewerbe nach ihren Beschäftigungen zusammen zu schreiben, und diese Listen in getreuer Abschrift an das gefertigte Comité einzuliefern ... ; [Wien am 20. September 1848]
Wien
[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848