14 Titel in Sonstiges
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14 Titel
Der gerechtfertigte Nachdrucker, oder: Johann Thomas von Trattners, des Heil. Römschen Reichs Ritters, wie auch Kayserl. Königl. Hofbuchdruckers und Buchhändlers in Wien erwiesene Rechtmäßigkeit seiner veranstalteten Nachdrucke
als eine Beleuchtung der auf ihn gedruckten Leipziger PasquilleWilke, Christian HeinrichWien [u.a.] : Weidemanns Erben ; Leipzig : Reich, 1774Nachricht
Das unanständig- und muthwillige Schüßen in den sogenannten Rauchnächten, und auch jenes, so zu andern Zeiten in Häusern, auf Gassen, Strassen, oder wo sonst immer geschehen möchte, ist immer durch eigene von Jahr zu Jahre wiederholt öffentliche Rufe verbothen worden ... ; Wien den 19. December 1780[S.l. Wien], 1780Nachricht. Gestern den 20. Februar ist auf der Redoute eine dreyfach karmoisiert brillantene Ohrenrosen, mit einem grossen Mittelstein verlohren worden. Wer solche gefunden, oder hievon Wissenschaft hat, wird hiemit ersuchet, solche in das von Ghelensche Zeitungskomtoir in der Singerstrasse zu bringen, oder daselbst davon die Anzeige zu machen
Der Eigenthümer verspricht, dafür eine ansehnliche Discretion zu geben ; Wien den 21. Februar 1776[S.l. Wien] : [Ghelen], 21.2.1776Nachricht. In dem Herzogthum Steyermark ohnweit dem Schloß Gleichenberg im Dorfe Clausen und Sulzleiten haben sich seit vielen Jahren zwey Gesundheitsbrünne durch vielfältige Heilkräften bekannt gemacht, und das benachbarte Volk in zahlreicher Menge an sich gezogen ...
Dahero werden mit Ende des Monats May auch alhier in Wien auf dem Graben, bey Herrn Anton Leuthner seligen Erben in dem materialisten Gewölbe bey dem goldenen Wallfisch beede Gattungen, nämlich das Clausner und Sulzleitner Gesundheitswasser, die Flasche für 30 Kr. verkaufet[S.l. Wien], 6.6.1778Nachricht. Man hat von Seite der kais. königl. N. Oe. Regierung wahrgenommen, daß seit einiger Zeit ehrenrührende, und auf alle Stände sich verbreitende Schriften unter der Gestalt von Verzeichnißen oder Listen von Hand zu Hand herumgegeben werden ...
In dieser Absicht wird hiemit demjenigen, welcher entweder den Verfaßer eines solchen Verzeichnisses, oder auch nur jemanden, der von Zeit dieser beschehenen Bekanntmachung an, eine ihm zur Hand gekommene Schrift dieser Art weiter zu geben sich erkühnen würde, zuverläßig anzeigen kann, eine Belohnung von hundert Spezies-Dukaten verheissen ; Wien den 4ten May 1776[S.l. Wien], 4.5.1776