In Folge der Ministerial-Anordnung vom 30. Mai d. J. (Präsidial-Kundmachung vom 4. Juni) sollen die Wahlen der Abgeordneten für die konstituirende Reichsversammlung in Wien nun unverzüglich nach dem zweiten Absatze der provisorischen Wahlordnung vom 9. Mai d. J. vorgenommen werden ... ; Innsbruck am 9. Juni 1848
Innsbruck ; Bürgerausschuß Innsbruck
[S.l.], 1848