Der Reichstag beschließt, der Direction der Nordbahn zu befehlen, daß dafür zu sorgen sei, daß kein Militär auf der Nordbahn hieher geführt werde. Die betreffende Weisung ist nach Ollmütz und Brünn zu geben ; Wien am 6. October 1848
Österreich. Konstituierender Reichstag
[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848