Ad Erstens. Daß die Einschränkung der Freiheit einzelnder Personen, wie ganzer Gemeinden durch das Band der Unterthänigkeit aufzuhören hat. Ad Zweitens: Das Wort "sondern" im Mittelsatze ist wegzulassen
Kudlich, Hans [Behandelte Person]
[S.l.], [s.a. ca. 1848]