Der Römisch. Kayser. auch zu Hungarn vnd Böhaimb, etc. Königlichen Majestätt, Leopoldi ErtzHertzogens zu Oesterreich, Vnsers allergnädigsten Herrn vnd LandsFürstens, Vernewerte Revisions-Ordnung in Oesterreich vnder- vnd ob der Ennß
[Geben auff Vnserm Schloß Laxenburg, den Vierzehenden May, im Sechzehenhundert Neun vnd Sechzigisten Jahr]Wienn : bey Johann Jacob Kürner, 14.5.1669Der Röm: Kayserl. auch zu Hungarn vnd Böhaimb [et]c. Königl. Majest. Herrn, Herrn Leopoldi, ... Erneuertes Policey-Patent In Oesterreich Vnter: vnd Ob der Ennß
[Geben in Unserer Stadt Wienn, den letsten Martij im Sechzehenhundert, Acht vnd Achtzigisten ...]Wienn : bey Susanna Christina Cosmerovin, 1688.03.31Wir Leopold, von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs ... Demnach Wir Vns allenthalben, so wohl von Orient, als Mittag vnd Occident in sehr gefährliche Krieg abermahl eingeflochten sehen, deren Außführung vnter andern fürkehrenden Dispositionen, bevorab auch diese sonderbahre Vorsorg erfordert, daß die eine Zeithero in etwelcher Unordnung gestandene Pulver- und Saliter-Weesens Einrichtung wiederum stabilirt ...
Geben auff Vnserm Schloß Eberstorff, den Sieben vnd Zwaintzigsten Monaths Tag Septembris im Siebenzehenhundert vnd Dritten ...[S.l. Wien?], 27.9.1703Wir Joseph, von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien, zu Hungarn vnd Böheimb König, Ertz-Hertzog zu Oesterreich .... Nachdeme durch weyland deß Allerdurchleüchtigst: vnd Großmächtigsten Fürsten vnd Herrns, Herrn LEOPOLD dieses Nahmens deß Ersten Römischen Kaysers, Vnsers höchstgeehrt: geliebsten Herrn vnd Vatters hochlöblichst: vnd seeligster Gedächtnuß beschehen-zeitliches Ableiben ...
Geben in Vnserer Stadt Wienn den Drey vnd Zwantzigsten Septembris im Siebenzehenhundert vnd Fünfften ...[S.l. Wien], 23.9.1705Ansteckender Seuche, welche dises 1713. Jahr In das Ertz-Hertzogthum Nieder-Oesterreich eingeschlichen, Gründlich- und ausführliche Nachricht, sonderbar auf das Land
Sambt benöthigter Hülffs- Rettungs- Und Verwahrungs-Mittlen ; Auß dem Nieder-Oesterreichischen Gesundheits-RathWienn : Bey Johann Van Ghelen, 1713Der Röm. Kays. In Germanien, Hispanien, auch zu Hungarn, und Böheim Königl. Mayestät, Ertz-Hertzogen zu Oesterreich, [et]c. [et]c. Wechsel-Patent
Begreiffend in sich Die Wechsel-Ordnung, Dann auch Das Wechsel-Gericht, Erst, anderter und letzter Instanz, Wie es in ein und andern im Land Österreich unter der Ennß solle gehalten werdenWienn : gedruckt bey Johann Van Ghelen, 1717Der Römisch. Kayserlichen, auch zu Hungarn, und Böheimb, [etc.] Königl. Majestät, Herrn, Herrn Leopoldi Ertz-Hertzogens zu Oesterreich, [etc.] Unsers Allergnädigsten Herrn, und Lands-Fürstens, Neue Satz- und Ordnung In dem Ertz-Hertzogthumb Oesterreich unter der Enns, De Juribus Incorporalibus, Oder von Unterschiedlichen Gerechtigkeiten
[Wien] : In Verlegung Johann Michael Christophori, Universit. Buch- und Kunst-Handlers, auf dem Kohlmarckt beym goldenen Ancker, [s.a. ca. 1720]Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser ... was massen Wir noch vorhin von allen, auch jeden Privat-Maut-Inhabern den Titulum Possessionis ihrer quocunque modo besitzenden Mauten zu ediren ...
Geben in Unserer Haupt- und Residentz-Stadt Wien den Siebenzehenden Monats-Tag May im Siebenzehenhundert und Vier und Zwantzigsten ...[S.l. Wien], 17.5.1724Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kaiser; zu allen Zeiten Mehrer des Reichs; in Germanien, Hispanien, Hungarn, Böheim, [et]c. König ... Entbieten ... allen und jeden Geist- und Weltlichen ... die in Unserem Ertz-Hertzogtum Oesterreich Unter- und Ob- der Enns seß- und wohnhaft seynd, Unsere Kaiserliche und Landes-Fürstl. Gnad ... und geben hiemit Gnädigst zu vernehmen
Nachdeme Wir in dem Heil. Römischen Reich von Unseres als Römischer Kaiser obtragenden Allerhöchsten Amts-wegen, die zu Abstellung deren bey denen Hand-werkern ... eingerissenen Mißbräuchen ... Verordnungen zu erneueren ... für nöhtig erachtet ; [Geben in Unserer Kaiserlichen Haupt- und Residentz-Stadt Wien, den neun-zehenden Monats-Tag April, im Siebenzehen-hundert Zwey-und Dreyssigsten ... Jahre][S.l. Wien?], [1732]Erb-Huldigung, Welche der Allerdurchleuchtigst-Grossmächtigsten Frauen, Frauen Mariae Theresiae, Zu Hungarn, und Böheim Königin, Als Ertz-Herzogin zu Oesterreich : Von denen gesammten Nider-Oesterreichischen Ständen, von Prälaten, Herren, Rittern, auf Städt und Märckten allerunterthänigst abgeleget den 22. Novembris Anno 1740
Und auf Verordnung Wohl-ermelten Löblichen Herren Ständen mit allen Umständen ...zu Wienn in Oesterreich : Bey Johann Baptist Schilgen, [1740]Wir N. und N. Einer Löbl. Ni. Oe. Landschaft dises Ertz-Hertzogthums Oesterreich unter der Ennß Verordnete, [etc.] Geben allen Löbl. Lands-Mit-Gliedern, welchen in disem Land Oesterreich unter der Ennß einige Güther und Herrschaften besitzen, hiemit des mehreren zu vernehmen
Was massen Ihro Königl. Majestät in Hungarn und Böheimb, Ertz-Herzogin zu Oesterreich, Unsere Allergnädigste Erb-Lands-Fürstin und Frau Frau, vermög eines an die Lobl. Ni. Oest. Drey Obere Herren Stände sub Dato 2ten Novembris dises 1740sten Jahrs erlassenen Hof-Decrets allergnädigst anzeigen lassen, welchergestallten bey obhandener Beklemigkeit deren Körnern, so in dem Werth immerhin zu steigen beginnen, und mithin das Brod zu gar empfindlichen Nothstand deren armen Leuthen, auch von Zeit zu Zeit an Gewicht abnehmen müsse ... ; Actum Wienn den 6. Novembris Anno 1740[S.l. Wien?], 6.11.1740WIr N. und N. Einer Löbl. Landschaft des Ertz-Hertzogtums Oesterreich unter der Ennß Verordnete, [et]c. [et]c. Entbieten all- und jeden Löblichen Lands-Mitgliedern, von Prälaten, Herren, und der Ritterschaft, wie auch denen Städt- und Märckten, in- und außländischen Fürsten ... Unseren respectivè Dienst, Gruß, und guten Willen zuvor, und geben denselben beyneben zu vernehmen
Welchergestalten Ihro Königliche Majestät Maria Theresia ... einen Land-Tag in disem Ertz-Herzogtum Oesterreich unter der Enns für das 1742ste Jahr auf den 27sten Novembris vorigen Jahrs außschreiben ... Geben in Wienn den dreyzehenden Septembris, im Siebenzehenhundert zwey und viertzigsten Jahr[S.l. Wien?], [1742]Wohl-verdientes Todtes-Urtheil, Zweyer Manns-Persohnen, Nahmens Mathias P. 30. Jahr alt, ledigen Stands, von Au unweit Männerstorff gebürtig; Dann Mathias H. Ungefehr 24. Jahr alt, verheyratheten Stands, von Caschau in Hungarn gebürtig, beede Catholischer Religion
So heute Mittwoch den 10. Sept. 1749. wegen begangenen Strassen-Raubs auf den hochen Wagen gesetzt, und vor das Schotten-Thor ... geführet, allda mit dem Schwerdt vom Leben zum Todt hingerichtet, sodann derenselben Cörper auf Räder geflochten, die Köpf auf Pfähle aufgestecket, und über jeglichen ein Galgen mit abhangenden Strang aufgerichtet werdenWienn : gedruckt bey Maria Eva Schilgin, Wittib, 1749Todes-Urtheil Einer verheyrateten Manns-person Namens Johann Anton T.
Alt 36. Jahr. Von Stuhl-weissenburg in Hungarn gebürtig, Catholischer Religion ; Welches in Folge der bey dem alhiesig Kaiserl. Königl. Stadt- und Land-gericht abgeführten Criminal-verfahrung ... an obbenannten Johann Anton T. einem gewesten Haar-krauser ... heut den 4. Junii 1756. alhier in Wien vollzogen wird[S.l.], 1756Wir Maria Theresia von Gottes Gnaden Römische Kaiserin ...
Gegeben in Unserer Kayserl. Königl. Haupt- und Residenz-Stadt Wien den 1ten Monats-Tag Septembris im 1765ten Unserer Reiche im fünf und zwanzigsten Jahre[S.l. Wien], 1.9.1765Topographie von Niederösterreich
in welcher alle Städte, Märkte, Dörfer, Klöster, Schlößer, Herrschaften, Landgüter, Edelsitze, Freyhöfe, namhafte Oerter u. d. g. angezeiget werden, welche in diesem Erzherzogthume wirklich angetroffen werden, oder sich ehemals darinnen befunden habenWien : gedruckt bey Joseph Kurzböcken, N. Oe.Landschafts- und Universitätsbuchdruckern, 1769-1770Legum Consuetudinumque Austriacarum Earum Maxime, Quae Infra Anasum Vigent
Cum Romano Jure Collatio Ad Ordinem DigestorumViennae : Litteris Schulzianis, 1770Beschreibung der k. k. Haupt- und Residenzstade Wien
[Weiskern, Friedrich Wilhelm]In: Topographie von Niederösterreich : in welcher alle Städte, Märkte, Dörfer, Klöster, Schlößer, Herrschaften, Landgüter, Edelsitze, Freyhöfe, namhafte Oerter u. d. g. angezeiget werden, welche in diesem Erzherzogthume wirklich angetroffen werden, oder sich ehemals darinnen befunden haben / von Weyland Friedrich Wilhelm Weiskern Anno 1768Wien : gedruckt bey Joseph Kurzböcken, N. Oe.Landschafts- und Universitätsbuchdruckern, 1770Wir Maria Theresia, von Gottes Gnaden Römische Kaiserinn, Wittib, Königinn zu Hungarn, Böheim ... und geben euch hiemit gnädigst zu vernehmen, wasgestalten Wir zwar erst unterm 6ten Juny des abgewichenen Jahrs Unsre ziel- und maßgebende allerhöchste Willensmeynung, wie sowohl die zu den Landgütern gehörige Unterthanen in den zu leisten habenden Robathen über die wahre Schuldigkeit ...
Gegeben in Unsrer Haupt- und Residenzstadt Wien den 12ten Monatstag Junii im siebenzehenhundert drey und siebenzigsten Unsrer Reiche im drey und dreyßigsten Jahre[S.l. Wien], 12.6.1773Nachricht
Es ist allgemein bekannt, daß in den ersten frömmsten Zeiten des Christenthums ... ; [Wien, den 9ten August, 1783][S.l. Wien], 1783