Datenquelle: GND
8 Titel
Entwurf der Statuten zur Bildung des Vereines der Freunde der constitutionellen Ordnung
Wien : Carl Ueberreuter, 1848Euer Majestät!
Haben am 15. März dieses Jahres Ihr kaiserliches Wort gegeben, welches eine Constitution des Vaterlandes versprochen hat und uns heilig ist! Dieses Wort ist bis zur heutigen Stunde noch nicht zur Wahrheit geworden ... ; Wien, am 13. April 1848[Wien], 1848Euere kaiserlich-königliche apostolische Majestät!
Die verhängnisvolle Richtung, welche die constituirende deutsche National-Versammlung zu Frankfurt durch die vorläufige Beschließung des 2. und 3. Paragraphen der künftigen deutschen Reichs-Verfassung genommen hat, bestimmte 40 bei diesen Beschlüssen in der Minorität gebliebene österreichische Abgeordnete, durch eine aus Frankfurt vom 1. November d. J. gerichtete Ansprache an ihre Wähler, ihre Nichtzustimmung zu diesen Bestimmungen zu rechtfertigen ... [Sollte der Frankfurtertag ... dennoch auf seinen Beschlüssen auch für Oesterreich beharren, so möge Euerer Majestät Regierung die Interessen unseres österreichischen Gesammtstaates durch energische Zurückrufung von Oesterreich's Deputirten zu wahren wissen! ... ; Wien am 2. Dezember 1848][Wien] : Druck von Ullrich, 1848Vollständige Auslegung der Constitution mit gleichzeitiger Beurtheilung des Zwei Kammer-Systems. Gespräche in österreichischer Mundart. Nebst einem Anhange, das kaiserliche Patent vom 25. April 1848 und die Constitution (Die Verfassungsurkunde des österreichischen Kaiserstaates enthaltend)
[Wien] : Gedruckt bei M. Lell, Leopoldstadt, Weintraubengasse Nr. 505, 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; ... Ueberzeugt, daß die Staats-Institutionen den Fortschritten folgen müssen, welche in der Kultur und Geistes-Entwicklung der Völker eingetreten sind, ... haben Wir ... durch unser Patent vom 15. März d. J. die Ertheilung einer Verfassung zugesichert ...
In dieser Erwägung haben wir ... beschlossen, die beigefügte Verfassungs-Urkunde ... zu ertheilen ... Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien den fünf und zwanzigsten April im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre[S.l.], 1848Reichsverfassung für das Kaiserthum Oesterreich
[So gegeben in Unserer königlichen Hauptstadt Olmütz den vierten März im Jahre des Heils Eintausend Acht Hundert Neun und Vierzig ...][Wien] : Aus der k. k. Hof- u. Staatsdruckerei, 1849