Datenquelle: GND
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Alle jene Arbeiter, welche bewaffneten Corps oder der Mobil-Garde eingereiht wurden und bestimmte Bezüge bisher von der Commune empfangen haben, ebenso die unbemittelten Nationalgarden ... erhalten nach Ablieferung der Waffen ... von dem Tage, als dieß erfolgt ist, in solange die bisher bezogene Unterstützung, bis die gegenwärtig gestörten Gewerbsverhältnisse wieder geordnet und ihnen der selbstständige Erwerb wieder möglich geworden sein wird
Wien am 29. October 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Verschiedene Fabrikanten, Professionisten und Landleute haben sich beschwert, daß die Arbeiter die Dienste ihrer Arbeitgeber verlassen, obschon diese bereit wären, ihnen auch ferner noch Beschäftigung zu geben
Es wurde demnach beschlossen, daß solche Arbeiter, welche nicht vom Hause Erdarbeiter sind, nur dann bei den öffentlichen Arbeiten Beschäftigung finden, wenn sie von ihrem letzten Arbeitsgeber eine schriftlichen Ausweis mitbringen, daß ihre bisherigen Arbeitsgeber sie nicht mehr beschäftigen können ; Wien am 3. Juni 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Trotz Arbeit arm
Frauen und Segregation am ArbeitsmarktWien : MA 57 - Frauenabteilung der Stadt Wien, [Juni 2015]