Datenquelle: GND
Urlaubs-Schein
Herr Garde ... erhält hiermit über sein ... Ansuchen vom ... -ten ... ; Jeder Urlaubsschein ist, um Irrungen vorzubeugen, jedesmal auch von dem Dienstkommandirenden Officier unterschreiben zu lassen[S.l. Wien], [s.a. ca. 1848]