Datenquelle: GND
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Der Röm. Kays. In Germanien, Hispanien, auch zu Hungarn, und Böheim Königl. Mayestät, Ertz-Hertzogen zu Oesterreich, [et]c. [et]c. Wechsel-Patent
Begreiffend in sich Die Wechsel-Ordnung, Dann auch Das Wechsel-Gericht, Erst, anderter und letzter Instanz, Wie es in ein und andern im Land Österreich unter der Ennß solle gehalten werdenWienn : gedruckt bey Johann Van Ghelen, 1717Kundmachung [Wien, 21. Oktober 1848]
Von dem k. k. N. Oest. Mercantil- und Wechselgerichte wird hiemit bekannt gemacht, daß über Ansuchen der k. k. priv. Großhändler und des bürgerlichen Handelsstandes in Wien, das k. k. Justizministerium mit Decret ... zu erklären befunden habe, "daß Wechsel ... auch noch am 1. November 1848 mit voller Rechtswirkung präsentirt werden können." ; Wien am 21. October 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 30. Oktober 1848]
Durch die in Folge der neuesten Ereignisse an dem Wiener Platze eingetretenen Hemmungen des Verkehres findet sich das k. k. Ministerium der Justiz auf Ansuchen der k. k. privilegirten Großhändler und des bürgerlichen Handelsstandes bewogen, in Ansehung der Wechselzahlungen Folgendes zu bestimmen ... ; Wien am 30. October 1848[Wien] : Aus der Hof- und Staatsdruckerei, 1848