Da mehrere Bestimmungen des derzeit bestehenden Strafgesetzbuches über Verbrechen und schwere Polizei-Uebertretungen vom [...]
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Da mehrere Bestimmungen des derzeit bestehenden Strafgesetzbuches über Verbrechen und schwere Polizei-Uebertretungen vom 3. September 1803 der Gesittung und Bildungsstufe der Völker des österreichischen Kaiserstaates, sowie den Einrichtungen eines constitutionellen Staates in keiner Weise mehr entsprechen, ... / Vom k.k. Justiz-Ministerium. Sommaruga m.p.Da mehrere Bestimmungen des derzeit bestehenden Strafgesetzbuches über Verbrechen und schwere Polizei-Uebertretungen vom 3. September 1803 der Gesittung und Bildungsstufe der Völker des österreichischen Kaiserstaates, sowie den Einrichtungen eines constitutionellen Staates in keiner Weise mehr entsprechen, ... / Vom k.k. Justiz-Ministerium. Sommaruga m.p.
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