Rechtfertigung. Ich habe wahrgenommen, daß am 4. Juni wider mich ein unverschämter und charakterloser Mann Lügenhaftes drucken [...]
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Rechtfertigung. Ich habe wahrgenommen, daß am 4. Juni wider mich ein unverschämter und charakterloser Mann Lügenhaftes drucken und veröffentlichen ließ : Ich sehe mich daher genöthigt ... den wahren Hergang des erwähnten Gegenstandes zu veröffentlichen ... Ich erkaufte im Monat März dieses Jahres das beinahe dem Einsturz drohende Haus Nr. 59 in Währing ... daß die Partheien drei Viertel Jahre den Zins schuldig, jedoch bereits eingeklagt und gepfändet seien ... ihnen den rückständigen Zins schenken, und die Partheien zur ausgemacht bestimmten Zeit ausziehen würden ... ; zu jeder weiteren Verantwortung bereit, zeichne ; Währing, den 5. Juni 1848 / Johann Heinrich Paul, Hauseigenthümer in WähringRechtfertigung. Ich habe wahrgenommen, daß am 4. Juni wider mich ein unverschämter und charakterloser Mann Lügenhaftes drucken und veröffentlichen ließ : Ich sehe mich daher genöthigt ... den wahren Hergang des erwähnten Gegenstandes zu veröffentlichen ... Ich erkaufte im Monat März dieses Jahres das beinahe dem Einsturz drohende Haus Nr. 59 in Währing ... daß die Partheien drei Viertel Jahre den Zins schuldig, jedoch bereits eingeklagt und gepfändet seien ... ihnen den rückständigen Zins schenken, und die Partheien zur ausgemacht bestimmten Zeit ausziehen würden ... ; zu jeder weiteren Verantwortung bereit, zeichne ; Währing, den 5. Juni 1848 / Johann Heinrich Paul, Hauseigenthümer in Währing
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