Kundmachung [Wien, 17. Juni 1848] : Zu Folge des hohen Ministerial-Erlasses vom 17. Juni 1848, Z. 1119-167, wurde anher bekannt [...]
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Kundmachung [Wien, 17. Juni 1848] : Zu Folge des hohen Ministerial-Erlasses vom 17. Juni 1848, Z. 1119-167, wurde anher bekannt gegeben, daß die Anwendung des Paragraphes 29 der provisorischen Wahlordnung in Uebereinstimmung mit der unterm 5. d. M. gegebenen Erläuterung des Paragraphes 16 c dahin abgeändert wird, daß die Wähler bei der Wahl der Wahlmänner nicht an die Wahlfähigen des Districtes gebunden sind, in welchem gewählt wird, sondern daß die Wahlmänner aus dem ganzen Umfange der Stadt Wein genommen werden können ; Wien, am 17. Juni 1848 / Von dem Gemeinde-Ausschusse der Stadt WienKundmachung [Wien, 17. Juni 1848] : Zu Folge des hohen Ministerial-Erlasses vom 17. Juni 1848, Z. 1119-167, wurde anher bekannt gegeben, daß die Anwendung des Paragraphes 29 der provisorischen Wahlordnung in Uebereinstimmung mit der unterm 5. d. M. gegebenen Erläuterung des Paragraphes 16 c dahin abgeändert wird, daß die Wähler bei der Wahl der Wahlmänner nicht an die Wahlfähigen des Districtes gebunden sind, in welchem gewählt wird, sondern daß die Wahlmänner aus dem ganzen Umfange der Stadt Wein genommen werden können ; Wien, am 17. Juni 1848 / Von dem Gemeinde-Ausschusse der Stadt Wien
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