Verordnung des Ministeriums der Justiz : Ueber vorläufiges Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern werden hiemit sämmtliche [...]
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Verordnung des Ministeriums der Justiz : Ueber vorläufiges Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern werden hiemit sämmtliche Gerichtsbehörden in dem Sprengel der Senate des k. k. obersten Gerichtshofes angewiesen, in gerichtlichen Erledigungen allen Staatsbürgern ohne Unterschied des Standes das Prädicat "Herr", oder "Frau" beizulegen, und auf Verlangen den Sitz vor Gericht zu geben ; Wien am 11. August 1848 / Der Reichstags-Abgeordnete und Minister der Justiz: BachVerordnung des Ministeriums der Justiz : Ueber vorläufiges Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern werden hiemit sämmtliche Gerichtsbehörden in dem Sprengel der Senate des k. k. obersten Gerichtshofes angewiesen, in gerichtlichen Erledigungen allen Staatsbürgern ohne Unterschied des Standes das Prädicat "Herr", oder "Frau" beizulegen, und auf Verlangen den Sitz vor Gericht zu geben ; Wien am 11. August 1848 / Der Reichstags-Abgeordnete und Minister der Justiz: Bach
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