Provisorische Vorschrift über den Wirkungskreis des Justiz-Ministeriums : Bis zur Erlassung eines Gesetzes über die künftige [...]
Wird geladen ...
Druckschrift
Provisorische Vorschrift über den Wirkungskreis des Justiz-Ministeriums : Bis zur Erlassung eines Gesetzes über die künftige Organisation der Gerichtsbehörden und deren Stellung zu dem Justiz-Ministerium wird der Wirkungskreis des letzteren mit allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät vom 19. August 1848 provisorisch auf folgende Art festgestellt ... ; [Wien, 21. August 1848] / [Der Minister der Justiz: Bach]Provisorische Vorschrift über den Wirkungskreis des Justiz-Ministeriums : Bis zur Erlassung eines Gesetzes über die künftige Organisation der Gerichtsbehörden und deren Stellung zu dem Justiz-Ministerium wird der Wirkungskreis des letzteren mit allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät vom 19. August 1848 provisorisch auf folgende Art festgestellt ... ; [Wien, 21. August 1848] / [Der Minister der Justiz: Bach]
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten