Wir Ferdinand der Erste, constitutioneller Kaiser von Oesterreich; König von Hungarn und Böhmen ... Haben über Antrag Unseres [...]
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Wir Ferdinand der Erste, constitutioneller Kaiser von Oesterreich; König von Hungarn und Böhmen ... Haben über Antrag Unseres Ministerrathes in Uebereinstimmung mit dem constituirenden Reichstage beschlossen und verordnen, wie folgt : Erstens. Die Unterthänigkeit und das schutzobrigkeitliche Verhältniß ist sammt allen diese Verhältnisse normirenden Gesetzen aufgehoben. Zweitens. Grund und Boden ist zu entlasten ... ; [Gegeben in ... Wien, den siebenten September im Eintausend acht Hundert acht und vierzigsten ... Jahre] / [Ferdinand m. p. ; Wessenberg, Minister-Präsident und Minister des Aeußern ; Doblhoff, Minister des Innern ; Bach, Minister der Justiz ; Latour, Minister des Krieges ; Krauß, Minister der Finanzen ; Hornbostl, Minister des Handels ; Schwarzer, Minister der öffentl. Arbeiten]Wir Ferdinand der Erste, constitutioneller Kaiser von Oesterreich; König von Hungarn und Böhmen ... Haben über Antrag Unseres Ministerrathes in Uebereinstimmung mit dem constituirenden Reichstage beschlossen und verordnen, wie folgt : Erstens. Die Unterthänigkeit und das schutzobrigkeitliche Verhältniß ist sammt allen diese Verhältnisse normirenden Gesetzen aufgehoben. Zweitens. Grund und Boden ist zu entlasten ... ; [Gegeben in ... Wien, den siebenten September im Eintausend acht Hundert acht und vierzigsten ... Jahre] / [Ferdinand m. p. ; Wessenberg, Minister-Präsident und Minister des Aeußern ; Doblhoff, Minister des Innern ; Bach, Minister der Justiz ; Latour, Minister des Krieges ; Krauß, Minister der Finanzen ; Hornbostl, Minister des Handels ; Schwarzer, Minister der öffentl. Arbeiten]
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