Abänderungsantrag des Abgeordneten Peitler, zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich, die Aufhebung des Unterthansverhältnisses [...]
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Abänderungsantrag des Abgeordneten Peitler, zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich, die Aufhebung des Unterthansverhältnisses betreffend : Ad. §. 2. Alle aus diesen Verhältnissen entspringenden Abgaben, gemeiniglich Feudal-Lasten genannt, insbesondere die Veränderungsgebühren werden von dem Zeitpuncte der Kundmachung dieses Gesetzes, ohne Ablösung von Seite der Verpflichteten gänzlich für aufgehoben erklärt ...Abänderungsantrag des Abgeordneten Peitler, zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich, die Aufhebung des Unterthansverhältnisses betreffend : Ad. §. 2. Alle aus diesen Verhältnissen entspringenden Abgaben, gemeiniglich Feudal-Lasten genannt, insbesondere die Veränderungsgebühren werden von dem Zeitpuncte der Kundmachung dieses Gesetzes, ohne Ablösung von Seite der Verpflichteten gänzlich für aufgehoben erklärt ...
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