Antrag des Reichstags-Abgeordneten Franz Haimerl : Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: a) daß derzeit schon, soweit [...]
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Antrag des Reichstags-Abgeordneten Franz Haimerl : Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: a) daß derzeit schon, soweit es auf der Grundlage des geltenden Strafgesetzbuches und der bestehenden Gerichtsverfassung möglich ist, die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit mit Schwurgerichten bei der Ausübung der Criminal-Gerichtsbarkeit in Anwendung gebracht werde ...Antrag des Reichstags-Abgeordneten Franz Haimerl : Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: a) daß derzeit schon, soweit es auf der Grundlage des geltenden Strafgesetzbuches und der bestehenden Gerichtsverfassung möglich ist, die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit mit Schwurgerichten bei der Ausübung der Criminal-Gerichtsbarkeit in Anwendung gebracht werde ...
Entstehung
[S.l.] [s.a. ca. 1848]
[S.l.] [s.a. ca. 1848]
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