Geschäfts-Ordnung für den constituirenden Reichstag : I. Provisorische Bildung des Vorstandes und Prüfung der Wahlen. §. 1. Die Geschäfte des Vorstandes der Reichsversammlung werden durch einen Präsidenten, zwei Vice-Präsidenten und sechs Schriftführer versehen ...Geschäfts-Ordnung für den constituirenden Reichstag : I. Provisorische Bildung des Vorstandes und Prüfung der Wahlen. §. 1. Die Geschäfte des Vorstandes der Reichsversammlung werden durch einen Präsidenten, zwei Vice-Präsidenten und sechs Schriftführer versehen ...