Kundmachung, betreffend die Verfassungs-Urkunde Oesterreichs : Die Konstitutions-Urkunde ist Sr. Majestät mit folgendem allerunterthänigsten [...]
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Kundmachung, betreffend die Verfassungs-Urkunde Oesterreichs : Die Konstitutions-Urkunde ist Sr. Majestät mit folgendem allerunterthänigsten Vortrage des Ministers des Innern zur Genehmigung vorgelegt worden: Allergnädigster Herr! Meine Pflicht gebietet mir, Euerer Majestät das wichtigste und schwierigste Werk Ihrer an großen Eeignissen reichen Regierung zur Entscheidung vorzulegen ... ; Wien, den 15. April 1848Kundmachung, betreffend die Verfassungs-Urkunde Oesterreichs : Die Konstitutions-Urkunde ist Sr. Majestät mit folgendem allerunterthänigsten Vortrage des Ministers des Innern zur Genehmigung vorgelegt worden: Allergnädigster Herr! Meine Pflicht gebietet mir, Euerer Majestät das wichtigste und schwierigste Werk Ihrer an großen Eeignissen reichen Regierung zur Entscheidung vorzulegen ... ; Wien, den 15. April 1848
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