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Kundmachung [Wien, 2. Juli 1848] : Mit Bezug auf die hierortige Kundmachung vom 7. v. M. in Betreff der Wähleraufnahme und der Wahl der Wahlmänner rücksichtlich der constituirenden Reichsversammlung, wird nun über die Wahl der Abgeordneten selbst, Folgendes bekannt gemacht ... / Vom Magistrate der Stadt Wien am 2. Juli 1848
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