Kundmachung [Wien, 3. Mai 1849] : Das hohe Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, hat mit Rücksicht auf [...]
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Kundmachung [Wien, 3. Mai 1849] : Das hohe Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, hat mit Rücksicht auf die Vorschläge der Bäckerinnung und des Gemeinderathes zur provisorischen Regelung der Bäckergewerbe und des Zwischenverschleißes mit Gebäck, unter gleichzeitiger Fürsorge für den Bedarf des Publikums ... angeordnet ... ; Wien, am 3. Mai 1849 / Vom Magistrate der StadtKundmachung [Wien, 3. Mai 1849] : Das hohe Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, hat mit Rücksicht auf die Vorschläge der Bäckerinnung und des Gemeinderathes zur provisorischen Regelung der Bäckergewerbe und des Zwischenverschleißes mit Gebäck, unter gleichzeitiger Fürsorge für den Bedarf des Publikums ... angeordnet ... ; Wien, am 3. Mai 1849 / Vom Magistrate der Stadt
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