Mit Erlaß des Ministerium des Innern vom 10. d. M. Z. 905 wird nachträglich zu den Bestimmungen über die Wahlen der Abgeordneten [...]
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Mit Erlaß des Ministerium des Innern vom 10. d. M. Z. 905 wird nachträglich zu den Bestimmungen über die Wahlen der Abgeordneten zum constituirenden Reichstag erklärt, daß selbstständige Arbeiter, welche das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben, und sich in der freien Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte befinden ... als Wähler auftreten dürfen : Wien am 11. Juni 1848 / Vom k. k. nied. öst. Regierungs-Präsidium. Graf Lamberg, k. k. HofrathMit Erlaß des Ministerium des Innern vom 10. d. M. Z. 905 wird nachträglich zu den Bestimmungen über die Wahlen der Abgeordneten zum constituirenden Reichstag erklärt, daß selbstständige Arbeiter, welche das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben, und sich in der freien Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte befinden ... als Wähler auftreten dürfen : Wien am 11. Juni 1848 / Vom k. k. nied. öst. Regierungs-Präsidium. Graf Lamberg, k. k. Hofrath
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