Die Anweisung zur Fassung von Brot, Wein, Limito-Tabak, Licht, Holz, Hafer, Heu und Stroh erfolgt bei der Approvisionirungs-Commission [...]
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Druckschrift 
Die Anweisung zur Fassung von Brot, Wein, Limito-Tabak, Licht, Holz, Hafer, Heu und Stroh erfolgt bei der Approvisionirungs-Commission im Magistratsgebäude : Eine Vidirung der Fassungs-Anweisungen von Seite des National-Garde-Ober-Commando's ist nicht nöthig / Von der Central-Kanzlei des Nationalgarde-Ober-Commando'sDie Anweisung zur Fassung von Brot, Wein, Limito-Tabak, Licht, Holz, Hafer, Heu und Stroh erfolgt bei der Approvisionirungs-Commission im Magistratsgebäude : Eine Vidirung der Fassungs-Anweisungen von Seite des National-Garde-Ober-Commando's ist nicht nöthig / Von der Central-Kanzlei des Nationalgarde-Ober-Commando's
Entstehung
[Wien] [s.a. 1848]
[Wien] [s.a. 1848]
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