Wir Joseph der Zweyte, von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, Hungarn und Böhmen [et]c. Erzherzog zu Oesterreich, Herzog zu Burgund und zu Lothringen [et]c. [et]c. Obschon wir durch das Patent vom 10ten Hornung heurigen Jahrs, und durch die weiter nachgefolgten Cirkularverordnungen ... auf was für eine Art sowohl der neue Steuerfuß nach möglichster Gleichheit ... als auch die von jedem Unterthan an seine Obrigkeit künftig zu leistende Urbarialschuldigkeiten reguliret ... : Gegeben in unserer Haupt und Residenzstadt Wien, den 19ten Herbstmonat im siebenzehn hundert neun und achtzigsten, unserer Regierung, der römischen im sechs und zwanzigsten, und der erbländischen, im neunten Jahre / Joseph. Leopoldus Comes à Kollowrat, Reg.is Boh.iae Sup.us & A. A. pr.mus Canc.ius. Franz Karl Freyherr von Kreßel. Johann Wenzel Graf von Ugarte. Ad Mandatum Sacrae Caes.o Regiae Majestatis proprium. Anton Friedrich von MayernWir Joseph der Zweyte, von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, Hungarn und Böhmen [et]c. Erzherzog zu Oesterreich, Herzog zu Burgund und zu Lothringen [et]c. [et]c. Obschon wir durch das Patent vom 10ten Hornung heurigen Jahrs, und durch die weiter nachgefolgten Cirkularverordnungen ... auf was für eine Art sowohl der neue Steuerfuß nach möglichster Gleichheit ... als auch die von jedem Unterthan an seine Obrigkeit künftig zu leistende Urbarialschuldigkeiten reguliret ... : Gegeben in unserer Haupt und Residenzstadt Wien, den 19ten Herbstmonat im siebenzehn hundert neun und achtzigsten, unserer Regierung, der römischen im sechs und zwanzigsten, und der erbländischen, im neunten Jahre / Joseph. Leopoldus Comes à Kollowrat, Reg.is Boh.iae Sup.us & A. A. pr.mus Canc.ius. Franz Karl Freyherr von Kreßel. Johann Wenzel Graf von Ugarte. Ad Mandatum Sacrae Caes.o Regiae Majestatis proprium. Anton Friedrich von Mayern