Wir Maria Theresia ... Als haben Wir gnädigst beschlossen, setzen, ordnen, und befehlen hiermit, daß vom künftigen 1ten Novembris laufenden 1763.ten Jahres anzufangen, die hiernach verzeichnete Gold-Münzen sowohl bey Unseren Landes-Fürstlichen, und übrigen öffentlichen Cassen, als auch in dem täglichen Handel, und Wandel, Wechsel- und anderen Zahlungen, höher nicht, als nach dem beygesetzten Werth angenommen und verausgabet werden sollen : Geben in Unserer Stadt Wienn den 17ten Monats-Tag Augusti im siebenzehenhundert, drey und sechzigsten , Unsrer Reiche im drey und zwanzigsten Jahre / Maria Theresia ; Rudolphus Comes Chotek Regæ. Bohæ. Suprus. & A.A.prus. Cancius ; Johann Christoph Freyherr von Bartenstein ; Tobias Philipp von GeblerWir Maria Theresia ... Als haben Wir gnädigst beschlossen, setzen, ordnen, und befehlen hiermit, daß vom künftigen 1ten Novembris laufenden 1763.ten Jahres anzufangen, die hiernach verzeichnete Gold-Münzen sowohl bey Unseren Landes-Fürstlichen, und übrigen öffentlichen Cassen, als auch in dem täglichen Handel, und Wandel, Wechsel- und anderen Zahlungen, höher nicht, als nach dem beygesetzten Werth angenommen und verausgabet werden sollen : Geben in Unserer Stadt Wienn den 17ten Monats-Tag Augusti im siebenzehenhundert, drey und sechzigsten , Unsrer Reiche im drey und zwanzigsten Jahre / Maria Theresia ; Rudolphus Comes Chotek Regæ. Bohæ. Suprus. & A.A.prus. Cancius ; Johann Christoph Freyherr von Bartenstein ; Tobias Philipp von Gebler